Nettolohnrechner Schweiz – Lohnabzüge berechnen

Berechnen Sie Ihren Nettolohn mit allen gesetzlichen Abzügen: AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG und geschätzter Steuer. Kostenlos, schnell und ohne Datenspeicherung.

Schnellantwort

Der Nettolohnrechner zieht vom Bruttolohn die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge ab: AHV/IV/EO 5.3 %, ALV 1.1 % und BVG (Mindestsätze 7–18 % je nach Altersstufe). Zusätzlich wird eine Steuerschätzung berücksichtigt – das Ergebnis ist eine Orientierung.

AHV/IV/EO (5.3 %)318.00 CHF/Monat
ALV (1.1 % + Solidarität)66.00 CHF/Monat
NBU (1.3 %)78.00 CHF/Monat
BVG (7 % / 2)132.83 CHF/Monat
Steuer (Schätzung, Bund + ZH)49.38 CHF/MonatSchätzung – massgebend ist die Steuererklärung.
Abzüge total644.20 CHF/MonatAbzugsquote: 10.7 %
Nettolohn5’355.80 CHF/Monat64’269.58 CHF pro Jahr

So verwenden Sie den Nettolohnrechner

  1. Geben Sie Ihren Bruttolohn pro Monat ein (ohne 13. Monatslohn).
  2. Wählen Sie Ihre Altersstufe – sie bestimmt den BVG-Beitragssatz.
  3. Wählen Sie die Risikogruppe Ihrer Tätigkeit für die NBU-Prämie (Suva).
  4. Lesen Sie den Nettolohn sowie die einzelnen Abzüge ab. Alle Angaben sind Schätzungen.

Welche Abzüge werden berechnet?

Vom Bruttolohn werden die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: AHV/IV/EO (5.3 % des Lohns bis zur oberen Grenze des beitragspflichtigen Lohnes), ALV (1.1 %, plus 1 % Solidaritätsbeitrag auf Lohnanteilen über der gesetzlichen Schwelle), die NBU-Prämie der Suva (nach Risikogruppe) und der BVG-Beitrag (Mindestsatz der Altersstufe auf dem koordinierten Lohn, zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen). Dazu kommt eine Steuerschätzung (direkte Bundessteuer plus Referenzkanton Zürich).

Netto = Brutto − AbzügeNettolohn = Bruttolohn abzüglich aller Sozialbeiträge und Steuerschätzung
AHV/IV/EO = 5.3 %bis zur oberen Grenze des beitragspflichtigen Lohnes
ALV = 1.1 % (+1 % Solidarität)Solidaritätsbeitrag nur auf dem Lohn über der Schwelle
BVG = Mindestsatz × koordinierter Lohn / 2koordinierter Lohn = Jahreslohn − Koordinationsabzug

Rechenbeispiel: CHF 6'000 Bruttolohn

Bei einem Bruttolohn von CHF 6'000 pro Monat (CHF 72'000 pro Jahr), Altersstufe 25–34 und Bürotätigkeit ergeben sich ungefähr: AHV/IV/EO CHF 318, ALV CHF 66, NBU CHF 78, BVG CHF 133 und eine Steuerschätzung von einigen hundert Franken pro Monat. Der Nettolohn liegt damit in der Grössenordnung von CHF 4'800–5'000. Die genauen Werte hängen von Ihrer Situation ab.

Gesetzliche Lohnabzüge im Überblick

AbzugSatz (Arbeitnehmer)Bemerkung
AHV/IV/EO5.3 %bis zur oberen Grenze des beitragspflichtigen Lohnes
ALV1.1 %+1 % Solidaritätsbeitrag über der Schwelle
NBU (Suva)0.4–2.5 %nach Risikogruppe und Kanton
BVG7–18 % (Hälfte)Mindestsätze nach Altersstufe auf dem koordinierten Lohn
SteuerindividuellSchätzung – massgebend ist die Steuererklärung

Sätze Stand 2026. Massgebend sind die Veröffentlichungen von BSV, Suva und OAK BV.

Was ist der Nettolohn?

Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug aller gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auf Ihrem Konto landet. In der Schweiz sind die wichtigsten Abzüge die AHV/IV/EO-Beiträge, die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) und die berufliche Vorsorge (BVG). Hinzu kommt die Steuer: Sie wird bei Arbeitnehmenden oft direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer) oder über die Steuererklärung erhoben. Dieser Rechner liefert eine Schätzung – massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen und Ihre individuelle Situation.

Hinweise zur Berechnung

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Lohnabzüge in der Schweiz?

Die wichtigsten Abzüge sind AHV/IV/EO (5.3 % des Lohns), ALV (1.1 %, plus 1 % Solidarität über der Schwelle), die NBU-Prämie der Suva und der BVG-Beitrag (Mindestsatz nach Alter, Arbeitnehmer zahlt die Hälfte). Dazu kommt die Steuer. Insgesamt liegen die Abzüge für typische Löhne meist zwischen 15 % und 25 % des Bruttolohns.

Was bleibt von CHF 6'000 Bruttolohn netto übrig?

Bei CHF 6'000 Bruttolohn (25–34 Jahre, Büro, ledig) ergeben sich Abzüge von ungefähr CHF 1'000–1'200 pro Monat, der Nettolohn liegt also bei rund CHF 4'800–5'000. Die genaue Höhe hängt von Alter, Risikogruppe, Kanton und Zivilstand ab.

Zahlt der Arbeitnehmer die NBU-Prämie?

Ja. Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) bezahlt die angestellte Person, in der Regel über den Lohnabzug. Die Berufsunfallversicherung (BUV) bezahlt der Arbeitgeber.

Was ist der koordinierte Lohn beim BVG?

Der koordinierte Lohn ist der Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs. Auf diesem Betrag werden die BVG-Beiträge berechnet. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Hälfte.

Ist die Steuerschätzung verbindlich?

Nein. Die Steuerschätzung ist eine grobe Orientierung auf Basis des Bundestarifs und des Referenzkantons Zürich. Massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen und Ihre Steuererklärung.

Quellen